STAPLER - SCHULE - TEL.: 0234 53738
http://www.stapler-schule.com
Machen Sie Ihre Ausbildung
zum Gabelstaplerfahrer oder
zur Gabelstaplerfahrerin,
bei uns gemäß den neuesten Vorschriften und
Regelwerken der DGUV (BG-Vorschriften)
Dauer der Ausbildung zum Gabelstapler-Fahrer:
ca. 1 Tag (bei max. 10 Personen)
ODER auf Anfrage:
- 2 Tages Kurse
- 5 Tages Kurse
- Qualifizierungen vor Ort (in Ihrem Betrieb)
Rechtsgrundlagen:
Seit 1. Mai 2014 gibt es einige grundlegende Veränderungen bei Bezeichnungen, Nummerrierungen und der inhaltlichen Zuordnung. Damit fallen Abkürzungen wie BGV/GUV-V, BGR/GUV-V, BGR/GUV-R, BGI/GUV-I oder GUV-SI komplett weg.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung:
DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV/GUV-V A1)
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
und weitere
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Führen von Fluförderzeugen (Gabelstaplern).
Art der Ausbildung:
2 Einheiten (1.Teil Theorie, 2.Teil Praxis)
folgende Inhalte werden vermittelt:
Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfungen, Umgang mit Last, Sondereinsätze, Verkehrsregeln / Verkehrswege, Fahrübungen nach BGG 925, Theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Personenbezogener "Fahrausweis für Flurförderzeuge" nach erfolgreicher schriftlichen und praktischen Prüfung.
Der Fahrerusweis besitzt folgende Gültigkeit:
Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet.
Nach einem Jahr muß eine Unterweisung stattfinden !!!
Kompetenz:
Die GAB GmbH steht für über 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Flurförderzeuge sowie der Aus- und Weiterbildung.
Der Dozent ist ausgebildet von
der Berufsgenossenschaft (BGHW)
und besitzt die Ausbildereignung
der IHK zu BOCHUM.
Auch die JÄHRLICHE UNTERWEISUNG
(Termine nach Absprache) führen wir wie folgt durch:
Gemäß DGUV Vorschrift 1
(ehemals BGVA A1 §7 Abs.2 und weitere)
Art der Unterweisung:
2 Einheiten (1.Teil Theorie, 2.Teil Praxis)
1.Teil: Abfrage der noch vorhandenen Kenntnisse, Pflichten und Rechte des Gabelstaplerfahrers/in, Betriebliche Arbeitsanweisungen
2.Teil: Erkennen von Gefahrenstellen, richtiger und umweltgerechter Umgang mit den Flürförderzeugen, Fragen, Tipps und Diskussion
Gemäß DGUV Vorschrift 1 ehemals BGVA A1 §7 Abs.2 und weitere
Dauer der Unterweisung:
ca. 3-4 Unterrichtsstunden
Hinweise:
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Schriftlicher Nachweis der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit muss der jeweiligen Führungskraft des Teilnehmers vorliegen.
Bei der Anmeldung wird mit der Freigabe durch die Führungskraft das Vorliegen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bestätigt.
Auch hier haben wir einen sehr interessanten Partner für Sie:
http://www.edifoc.de/workshops/staplerschule.html